GTelG 2012 - Das Gesundheitstelematikgesetz

Alle Anforderungen an die IT-Sicherheit für Gesundheitsdiensteanbieter in Österreich.

Was ist das GTelG 2012?

Das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (BGBl. I Nr. 111/2012) regelt die sichere elektronische Verarbeitung und Übermittlung von Gesundheitsdaten in Österreich. Es bildet die rechtliche Grundlage für ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) und definiert strenge Anforderungen an die Datensicherheit.

Offizielles Dokument

Die vollständige konsolidierte Fassung finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes:

GTelG 2012 im RIS

Für wen gilt das GTelG?

Das GTelG gilt für alle Gesundheitsdiensteanbieter in Österreich: Ärzte (Kassen- und Wahlärzte), Krankenanstalten, Apotheken, Labore und andere Einrichtungen, die Gesundheitsdaten elektronisch verarbeiten oder übermitteln.

Die wichtigsten Paragraphen

§3

Datensicherheitsgrundsätze

Alle Maßnahmen zum Schutz von Gesundheitsdaten müssen dokumentiert und dem Risiko angemessen sein (gemäß DSGVO Art. 32).

§6

Vertraulichkeit

KRITISCH

Bei der elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich.

Wichtig: Transportverschlüsselung (TLS) allein erfüllt § 6 GTelG NICHT!

§7

Integrität

Gesundheitsdaten müssen vor unberechtigter Änderung geschützt sein. Bei der Übermittlung muss die Integrität sichergestellt werden.

§8

IT-Sicherheitskonzept

Gesundheitsdiensteanbieter müssen ein dokumentiertes IT-Sicherheitskonzept erstellen, das Zugriff und Übermittlung ordnungsgemäß regelt.

Wichtige Fristen

01.07.2025

Fachärzte & Labore: Sichere Übertragung

Fax ist für Fachärzte, Labore und Radiologen nicht mehr erlaubt.

01.01.2026

e-Card-Pflicht für Wahlärzte

Auch niedergelassene Ärzte ohne Kassenvertrag müssen angeschlossen sein.

01.01.2026

ELGA-Speicherpflicht

Laborbefunde, Bildgebung und Entlassungsbriefe müssen in ELGA gespeichert werden.

30.06.2026

Ende der Fax-Übergangsregelung

Ab diesem Datum ist Fax für Gesundheitsdaten generell nicht mehr erlaubt.

01.01.2028

Pathologiebefunde in ELGA

Pathologiebefunde werden in die ELGA-Speicherpflicht aufgenommen.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Verstöße gegen das GTelG 2012 können zu Verwaltungsstrafen führen. Bei DSGVO-Verletzungen (Vertraulichkeitsbruch) drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes. Zudem können berufsrechtliche Konsequenzen folgen.

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