KBV IT-Sicherheitsrichtlinie für Psychotherapeuten
Was Psychotherapeuten über die IT-Sicherheitsanforderungen wissen müssen
Was ist die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie?
Die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V ist für alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen verbindlich. Als Psychotherapeut unterliegen Sie den gleichen Anforderungen wie Ärzte – mit zusätzlichen Herausforderungen durch die besondere Sensibilität psychotherapeutischer Dokumentation.
Offizielles Dokument
Die vollständige Richtlinie finden Sie auf der KBV-Website:
KBV IT-SicherheitsrichtlinieWarum betrifft das Psychotherapeuten besonders?
Psychotherapeutische Praxen verarbeiten hochsensible Daten: Diagnosen wie Depressionen, Angststörungen oder Traumata, Therapieverläufe und intime Details aus dem Leben der Patienten. Ein Datenleck wäre hier besonders verheerend – sowohl für die Patienten als auch für Ihre Praxis.
Besondere Herausforderungen in der Psychotherapie
Im Gegensatz zu Arztpraxen mit mehreren Mitarbeitern arbeiten viele Psychotherapeuten allein oder in kleinen Praxen. Das bedeutet: Weniger Personal, aber auch weniger IT-Know-how vor Ort. Gleichzeitig müssen die gleichen hohen Standards eingehalten werden.
Praxisgrößen nach KBV
Einzelpraxis
Bis zu 5 Personen mit Datenzugriff. Die häufigste Form in der Psychotherapie.
Grundlegende Anforderungen, ca. 50 Prüfpunkte
Gemeinschaftspraxis
6-20 Personen mit Datenzugriff. Typisch für Psychotherapie-Zentren.
Erweiterte Anforderungen, ca. 100 Prüfpunkte
MVZ / Klinik
Ab 21 Personen mit Datenzugriff. Größere Einrichtungen.
Vollständige Anforderungen, ca. 150 Prüfpunkte
Besondere Anforderungen für Psychotherapeuten
Die KBV-Richtlinie berücksichtigt die besonderen Anforderungen psychotherapeutischer Praxen.
Verschlüsselte Dokumentation
Sichere Videotherapie
Therapie-Notizen
Terminverwaltung
Videotherapie sicher gestalten
Seit der Corona-Pandemie ist Videotherapie nicht mehr wegzudenken. Aber: Nicht jede Videokonferenz-Lösung ist für die Psychotherapie geeignet. Die KBV-Richtlinie stellt hier besondere Anforderungen.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- Zertifizierte Anbieter (KBV-Liste)
- Server-Standort in Deutschland/EU
- Keine Aufzeichnung ohne Zustimmung
ITSiMed prüft
- Ist Ihr Anbieter KBV-zertifiziert?
- Sind die Sicherheitseinstellungen korrekt?
- Werden Patienten richtig aufgeklärt?
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Bei Verstößen gegen die IT-Sicherheitsrichtlinie drohen nicht nur Bußgelder der KV. Im Fall eines Datenlecks mit sensiblen psychotherapeutischen Daten können auch Schadensersatzforderungen und schwere Reputationsschäden folgen. Die Schweigepflicht (§ 203 StGB) macht Psychotherapeuten hier besonders verwundbar.
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