Die KZBV IT-Sicherheitsrichtlinie

Was Zahnärzte wissen müssen – einfach erklärt

Was ist die KZBV-Richtlinie?

Die KZBV IT-Sicherheitsrichtlinie definiert Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit in Zahnarztpraxen. Sie wurde von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auf Basis des § 75b SGB V erlassen und ist für alle Vertragszahnärzte verpflichtend.

Offizielles Dokument

Die vollständige Richtlinie finden Sie auf der KZBV-Website:

KZBV IT-Sicherheitsrichtlinie

Wer muss sie erfüllen?

Alle vertragszahnärztlichen Praxen in Deutschland müssen die Richtlinie umsetzen. Die Anforderungen variieren je nach Praxisgröße und eingesetzter Technik.

Unterschied zur KBV-Richtlinie

Die KZBV-Richtlinie ist speziell auf Zahnarztpraxen zugeschnitten. Sie berücksichtigt die besonderen technischen Anforderungen wie digitale Röntgengeräte, CAD/CAM-Systeme und Intraoralscanner.

Praxisgrößen nach KZBV

S

Kleine Praxis

1-5 Personen mit Datenzugriff

Grundlegende Anforderungen, ca. 50 Prüfpunkte

M

Mittlere Praxis

6-20 Personen mit Datenzugriff

Erweiterte Anforderungen, ca. 100 Prüfpunkte

L

Große Praxis / MVZ

Mehr als 20 Personen mit Datenzugriff

Vollständige Anforderungen, ca. 150 Prüfpunkte

Die 5 Kategorien

Netzwerksicherheit

Endgerätesicherheit

Medizingerätesicherheit

Internet-Anwendungen

Organisatorische Maßnahmen

Zahnarzt-spezifische Anforderungen

Die KZBV-Richtlinie berücksichtigt die besonderen Anforderungen einer Zahnarztpraxis.

Digitales Röntgen (DVT, OPG)

CAD/CAM-Systeme (CEREC etc.)

Intraoralscanner

Dentale Bildarchivierung

Praxissoftware-Anbindung

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Bei Datenschutzverletzungen oder Prüfungen durch die KZV können mangelnde IT-Sicherheitsmaßnahmen zu Bußgeldern und Haftungsproblemen führen. Mit ITSiMed dokumentieren Sie Ihre Compliance-Bemühungen rechtssicher.

KBV vs. KZBV – Der Vergleich

Merkmal KBV (Ärzte) KZBV (Zahnärzte)
Rechtsgrundlage § 75b SGB V § 75b SGB V
Zuständige Körperschaft Kassenärztliche Bundesvereinigung Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Prüfinstanz KV KZV
Digitales Röntgen Teilweise Ausführlich (DVT, OPG)
CAD/CAM-Systeme Nicht spezifisch Berücksichtigt
Intraoralscanner Nicht spezifisch Berücksichtigt

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