GTelG 2012 konform

IT-Sicherheit für Ordinationen in Österreich

Erfüllen Sie die Anforderungen des Gesundheitstelematikgesetzes 2012. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, ELGA-Anbindung und dokumentiertes IT-Sicherheitskonzept – alles in einer Lösung.

Wichtige Fristen: 01.01.2026 e-Card-Pflicht für Wahlärzte | 30.06.2026 Ende der Fax-Übergangsregelung

GTelG 2012 Anforderungen

Die wichtigsten Paragraphen, die Ihre Ordination erfüllen muss.

§6

Vertraulichkeit

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Gesundheitsdaten. TLS allein reicht nicht!

§7

Integrität

Schutz vor unberechtigter Änderung von Gesundheitsdaten.

§8

IT-Sicherheitskonzept

Dokumentierte Maßnahmen nach DSGVO Art. 32.

ELGA-Anbindung

e-Card-System und ELGA-Speicherpflicht ab 2026.

So funktioniert ITSiMed

1

Assessment starten

Beantworten Sie Fragen zu Ihrer IT-Infrastruktur. Speziell für österreichische Ordinationen angepasst.

2

GTelG-Check erhalten

Sehen Sie sofort, welche §§ des GTelG 2012 Sie bereits erfüllen und wo Handlungsbedarf besteht.

3

Dokumentation erstellen

Generieren Sie Ihr IT-Sicherheitskonzept gemäß § 8 GTelG und dokumentieren Sie alle Maßnahmen.

Häufige Fragen

Das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) regelt die sichere elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten in Österreich. Es schreibt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und IT-Sicherheitskonzepte vor.
Ab 1. Januar 2026 müssen auch Wahlärzte (niedergelassene Ärzte ohne Kassenvertrag) an das e-Card-System angeschlossen sein.
Die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax ist ab 30. Juni 2026 nicht mehr erlaubt. Für Fachärzte und Labore gilt dies bereits ab 1. Juli 2025.
ELGA ist die Elektronische Gesundheitsakte Österreichs. Ab 2026 müssen bestimmte Befunde (Labor, Bildgebung) verpflichtend in ELGA gespeichert werden.

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